Hinweis: Die Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine Fachberatung.
Viele ältere Menschen und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Hier geben wir einen Überblick über mögliche Hilfen.
- Pflegegrad beantragen: Ab Pflegegrad 1 stehen Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung. Die Höhe hängt vom festgestellten Grad ab.
- Entlastungsbetrag: Monatlich stehen 125 Euro zusätzlich für Betreuung oder Haushaltshilfe zur Verfügung – zweckgebunden und auf Antrag.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Umbauten in der Wohnung, z. B. Haltegriffe, bodengleiche Duschen, Treppenlifte.
- Wohngeld oder Grundsicherung: Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Amt.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Wir klären, was möglich ist.
← Zurück zur Übersicht